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Allgemeine Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung von Jugendlichen

Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ist es wichtig, zusammen die Rahmenbedingungen der gemeinsamen Arbeit zu klären. Diese sollen im Folgenden zusammengefasst werden:

Jeder Psychotherapeut ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass Du sicher sein kanst, dass nicht nur die Tatsache, dass Du in psychotherapeutischer Behandlung bist, sondern auch die Inhalte der therapeutischen Gespräche der besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Daher erhalten selbst Angehörige keinerlei Information über die Psychotherapie, es sei denn, dass Du dies selbst ausdrücklich wünschst.
Eine Ausnahme stellt die akute Selbst- oder Fremdgefährdung des Patienten, der Patientin dar. In diesem besonderen Fall müssen möglicherweise Angehörige informiert oder zusätzliche Maßnahmen (z.B. psychiatrische oder stationäre Behandlung) gemeinsam beraten oder ergriffen werden. Dies geschieht immer in Absprache und Kenntnis des Patienten/der Patientin.

In besonderen Krisenzeiten kann es nach Absprache durchaus auch richtig und nötig werden, einen Jugendlichen ohne Wissen bzw. Zustimmung seiner/ihrer Eltern psychotherapeutisch zu unterstützen.

Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass die Kosten einer Psychotherapie durch die Krankenkassen getragen werden.

In bis zu fünf Vorgesprächen hast Du die Möglichkeit, für Dich eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten Deiner Wahl kennenzulernen und mit ihr oder ihm zu klären, ob Du Dir eine gemeinsame psychotherapeutische Arbeit vorstellen kannst. Außerdem wird der/die Psychotherapeut/in eine vorläufige Diagnose stellen und mit Dir klären, welche Therapiemethode und welcher Therapieumfang erforderlich und für Dich annehmbar ist. Diese Stunden werden ohne Antrag von allen gesetzlichen Kassen übernommen.

Nach diesen Vorgesprächen musst Du gemeinsam mit der/dem Psychotherapeutin/en einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Zunächst beantrage ich eine Kurzzeittherapie (25 Stunden plus 6 Stunden für die Bezugspersonen). Hierfür benötige ich einen von Deinem Hausarzt ausgefüllten Konsiliarbericht, den Du bitte rechtzeitig vorlegst

TherapiezimmerNach ca. 20 Stunden besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen. Sollte das Behandlungs- bzw. Therapieziel noch nicht erreicht worden sein ist es möglich, die genehmigte Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umzuwandeln. Dazu ist ein Antrag mit einem Bericht Deines Therapeuten erforderlich, dieser ist anonymisiert und wird durch einen unabhängigen Gutachter beurteilt. Entsprechend der Empfehlung dieses Gutachters entscheidet die Krankenkasse über die Übernahme der Kosten der weiterführenden Behandlung. Für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien bei Kindern und Jugendlichen werden zunächst 50 Stunden (plus evtl. 12 Stunden für die Bezugspersonen) genehmigt. Insgesamt sind bis zu 180 Stunden in mehreren Abschnitten genehmigungsfähig.

Eine psychotherapeutische Behandlungssitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet normalerweise 1x pro Woche statt. Vereinbarte Stunden müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, besser jedoch sobald wie möglich, abgesagt werden, da ansonsten ein Bereitstellungshonorar privat in Rechnung gestellt werden kann.

Das Therapieende ist eine gemeinsame Entscheidung von Klient/in und Psychotherapeut/in. Solltest Du, aus welchen Gründen auch immer, die Behandlung beenden wollen, so hat sich herausgestellt, dass es sehr wichtig ist, zu klären, worin die Gründe und Ursachen bestehen. Dies geschieht in Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung für den therapeutischen Prozess und ist Ausdruck des gegenseitigen Respekts.

Private Krankenversicherungen haben sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen für psychotherapeutische Krankenbehandlungen. Diese solltest Du vor Beginn einer Psychotherapie klären und Dir schriftlich bestätigen lassen.

Weitere Fragen können über den
Folder der Bayerischen Psychotherapeutenkammer
oder gerne auch in einem persönlichen Gespräch mit mir geklärt werden.

Therapiezimmer auf Google StreetView